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AGB

Segelschule Steinberg

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

  1. Anmeldung zu Theoriekurs und Praxisausbildung

1.1 Anmeldung zu einem Theoriekurs und einer Binnenpraxisausbildung

Die Anmeldung ist nur schriftlich möglich. Die Anmeldung wird mit dem Eingang des unterzeichneten Formulars und der Überweisung des Kurspreises innerhalb einer Woche nach Zustellung der Rechnung durch die Segelschule Steinberg verbindlich. Mit der Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt.

1.2. Mindestteilnehmerzahl Theoriekurs und Binnenpraxisausbildung

Sollte ein Theoriekurs oder eine Praxisausbildung nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von vier Personen erreichen, behält sich die Segelschule Steinberg das Recht vor, den entsprechenden Kurs nicht durchzuführen. In diesem Fall werden die Teilnehmer mindestens eine Woche vorher benachrichtigt. 

1.3. Sicherheit

Der Kursteilnehmer hat sich an die Sicherheitsanweisungen zu halten. Dies gilt insbesondere für das Anlegen von Schwimmwesten und das Verhalten am Steg und an Bord.

 

2. Segeltörns

2.1  Anmeldung zu einem Segeltörn

Die Anmeldung zu einem Segeltörn wird durch eine schriftliche Buchungsanfrage eingeleitet. Nach Eingang der Buchungsanfrage wird der Törnplatz zwei Wochen reserviert. Die Segelschule sendet dem Bewerber eine Buchungsbestätigung und eine Rechnung für den angefragten Törnplatz zu. Die Anmeldung wird mit Rücksendung der unterschriebenen Auftragsbestätigung und Überweisung der Anzahlung verbindlich. Die Restzahlung wird spätestens vier Wochen vor Törnbeginn fällig. Mit der Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt.

2.2  Mindestteilnehmerzahl Segeltörns

Wird die in der Ausschreibung zum Törn genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die Segelschule Steinberg das Recht vor, den entsprechenden Törn nicht durchzuführen. In diesem Fall werden die Teilnehmer mindestens zwei Wochen vorher benachrichtigt.

2.3  Bordkasse

Der Törnpreis enthält keine Kosten für Bordverpflegung, Treibstoff, Hafengebühren oder andere, durch den Törn entstehenden Kosten. Diese werden aus einer gemeinsamen Bordkasse beglichen, in die alle Törnteilnehmer außer dem Skipper (Bordkassen befreit) einzahlen. Dem Skipper wird eine Mitfahrgelegeheit geboten, ist das nicht möglich wird diese ebenfalls aus der Bordkasse bezahlt. Überschüsse der Bordkasse werden am Ende eines Törns wieder ausbezahlt. Die Bordkasse wird durch einen, an Bord zu bestimmenden Teilnehmer der Crew geführt.

2.4  Verspätung bei der Anreise

Für die pünktliche Anreise ist jeder Törnteilnehmer selbst verantwortlich. Das Schiff wird zur vereinbarten Zeit durch die Segelschule Steinberg zur Verfügung gestellt. Sollte sich ein Teilnehmer verspäten, so hat er die Folgen selbst zu tragen. Der Skipper ist nicht verpflichtet auf verspätete Teilnehmer zu warten. Ein Schadenersatzanspruch wegen eigener Verspätung der Teilnehmer gegenüber Segelschule Steinberg besteht nicht.

2.5  Törn-Ausfall

Die Segelschule Steinberg ist berechtigt vor Beginn von einem Törn zurückzutreten, wenn dessen Durchführung auf Grund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsabschluss nicht bekannt oder vorhersehbar waren. Solche Umstände sind insbesondere alle Ereignisse höherer Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien, Naturkatastrophen, unvorhersehbare mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes oder Ersatzschiffes, Havarie oder schweres Wetter. Eine Rückerstattung der Törngebühren ist hier nicht möglich. Deshalb emüfehlen wir eine Reiserücktrittsversicherung. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.

2.6  Kaution 

Die Kaution für das Schiff stellt die Segelschule Steinberg. Die Segelschule Steinberg haftet für Schäden am Schiff, die während der Ausbildung entstehen können. Ausgeschlossen sind Schäden die durch grob fahrlässiges Verhalten oder Vorsatz durch Teilnehmer entstehen.

2.7  Bordrisiko

Das Bordrisiko trägt jeder selbst. Schadenersatz kann von anderen Crewmitgliedern nur bei vorsätzlicher Schädigung verlangt werden. 

2.8  Törnroute

Die Törnroute wird vom Schiffsführer in Absprache mit der Crew festgelegt. Der Schiffsführer kann diese jedoch jederzeit ändern, wenn es ihm ausbildungstechnisch, seemännisch oder nautisch gegeben erscheint. Dadurch entsteht kein Anspruch auf Minderung der Törngebühren.

2.9  Zeitplan und Prüfung

Sollte der vereinbarte Zeitplan aus Gründen höherer Gewalt, Wetterbedingungen oder unvorhersehbaren Ereignissen nicht eingehalten werden können oder eine angemeldete Prüfung deshalb abgesagt wird, übernimmt die Segelschule Steinberg keine Haftung für Folgeansprüche.

2.10 Reiserücktritt und Versicherung

Der Rücktritt eines Törnteilnehmers muss schriftlich erfolgen und ist nur dann möglich, wenn eine Ersatzperson gestellt wird, welche von Segelschule Steinberg akzeptiert werden muss und im vollem Umfang in den Vertrag eintritt. Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Hierdurch kann die Segelschule Steinberg den übrigen Törnteilnehmern garantieren, dass ein bereits bestätigter Törn auch weiterhin durchgeführt werden kann.

3     Prüfungen

3.1  Anmeldung Prüfung und Termin Prüfungen

Alle Prüfungen werden durch den Kursteilnehmer selbst und in eigener Verantwortung bei dem jeweiligen zuständigen Prüfungsausschuss angemeldet. Die Prüfungsgebühren werden direkt an den zuständigen Prüfungsausschuss überwiesen. Der Kursteilnehmer ist für die Einhaltung der Anmelde- und Zahlungsfristen selbst verantwortlich.

Für ausfallende Prüfungen oder vom Prüfungsausschuss terminverlegte Prüfungen, kann die Segelschule Steinberg keine Haftung übernehmen. 

Eine Minderung des Kurs- oder Törnpreises ist in diesem Fall nicht möglich. Die Segelschule Steinberg leistet nur eine Hilfestellung bei der Prüfungsanmeldung.

3.2  Prüfungsrücktritt

Rücktritte von Prüfungen sind möglich. Tritt der Kandidat nicht aus einem wichtigem Grund nicht zur Prüfung an, schreibt der zuständige Prüfungsausschuss die Prüfungsgebühr zum Teil gut. Die Reisekosten und eventuell anfallende Verwaltungskosten verfallen. Besteht der Kandidat eine theoretische Prüfung nicht, kann er den gebuchten Theoriekurs innerhalb eines Jahres kostenlos bei der Segelschule Steinberg wiederholen.

4          Sonstige Bedingungen

4.1 Gesundheit und persönliche Fitness

Teilnehmer an Törns müssen ernsthafte Erkrankungen vor Antritt und Buchung des Törns der Segelschule Steinberg mitteilen. Der Teilnehmer ist für seine Gesundheit selbst verantwortlich, dies betrifft ins besonders die Mitnahme von Medikamenten. Die Segelschule Steinberg behält sich das Recht vor den Bewerber abzulehnen. Teilnehmer an Binnenpraxiskursen erklären, dass sie in freiem Wasser schwimmen können.

4.2  Weisungsbefugnis und Sicherheitseinweisung

Ausbilder und Skipper der Segelschule Steinberg sind in allen ausbildungstechnischen, insbesondere seemännischen und navigatorischen Belangen gegenüber Kurs- und Törnteilnehmern weisungsbefugt. Weiterhin sind Kurs- und Törnteilnehmer zur Teilnahme an den durchgeführten Sicherheitseinweisungen verpflichtet. 

Werden solche Weisungen nicht befolgt, kann dies zum Ausschluss aus dem Kurs oder Törn führen.

4.3  Haftung

Die Segelschule Steinberg haftet für Personen- und Sachschäden, die während der Durchführung der Theoriekurse, Binnenpraxiskurse oder Törns entstehen nur soweit diese durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Ausbilder oder Skipper entstanden sind und nicht durch vorhandene Versicherungen getragen werden.

4.4  Mündliche Absprachen

Zusätzliche mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4.5  Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Schwandorf.

Stand 10/2023

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